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   OVG Schleswig-Holstein, 23.05.2006 - 1 LB 8/04   

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OVG Schleswig-Holstein, 23.05.2006 - 1 LB 8/04 (https://dejure.org/2006,24909)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.05.2006 - 1 LB 8/04 (https://dejure.org/2006,24909)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. Mai 2006 - 1 LB 8/04 (https://dejure.org/2006,24909)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 8 A 176/00
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.05.2006 - 1 LB 8/04

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 811
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 04.03.1999 - 4 C 8.98

    Ausgleichsbetrag; Sanierungsgebiet; Funktionsschwäche; Sanierungsziel; Begrenzung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.05.2006 - 1 LB 8/04
    Die Voraussetzungen für den Erlass einer Sanierungssatzung einschließlich der räumlichen Abgrenzung ihres Geltungsbereichs unterliegen dem Abwägungsgebot des § 136 Abs. 4 Satz 3 BauGB (BVerwG, Urt. v. 04.03.1999, 4 C 8.98, NVwZ 1999, 1336).

    Eine fehlerhafte Beurteilung der Zweckmäßigkeit der Gebietsabgrenzung führt zugleich zu einem Abwägungsfehler (BVerwG, Urt. v. 04.03.1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.09.2001 - 11 C 16.00

    Erschließungsteilbeitrag für Straßenentwässerung; Erschließungsanlage;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.05.2006 - 1 LB 8/04
    Eine Ausnahme kann unter Umständen für kurze Stichstraßen in Betracht gezogen werden, die nach den im Erschließungsbeitragsrecht entwickelten Kriterien als unselbständige Erschließungsanlage anzusehen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.09.2001, 11 C 16.00, NVwZ 2002, 607); auf die S.str.
  • BVerwG, 16.01.1996 - 4 B 69.95

    Städtebauförderungsrecht: Einbeziehung eines nicht zu sanierenden Grundstücks in

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.05.2006 - 1 LB 8/04
    Soweit es zur zweckmäßigen Durchführung der Sanierung erforderlich ist, kann das Sanierungsgebiet auch einzelne Grundstücke umfassen, die für sich betrachtet keinen Sanierungsbedarf (m. a. W., keine Missstände i. S. d. § 136 Abs. 2 Nr. 1 od. Nr. 2 BauGB) aufweisen (BVerwG, Beschl. v. 16.01.1996, 4 B 69.95, NVwZ-RR 1997, 357; Urt. des Senats v. 04.11.1993, 1 K 30/91, n. v.); ebenso ist es umgekehrt zulässig, einzelne nicht-sanierungsbetroffene Grundstücke aus dem Sanierungsgebiet auszunehmen (§ 142 Abs. 1 S. 3 BauGB).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.07.2001 - 1 M 22/00

    Voraussetzungen für die Erhebung von Ausgleichsbeträgen auf Grund einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.05.2006 - 1 LB 8/04
    Im Hinblick auf die L. Straße und den M. hat der Senat in seinem Beschluss vom 09. Juli 2001 (1 M 22/00; NordÖR 2002, 21 ff.) entschieden, dass sog. Funktionsmängel vorliegen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.11.1993 - 1 K 30/91

    Sanierungssatzung; Sanierung; Normenkontrollverfahren; Sanierungsgebiet

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.05.2006 - 1 LB 8/04
    Soweit es zur zweckmäßigen Durchführung der Sanierung erforderlich ist, kann das Sanierungsgebiet auch einzelne Grundstücke umfassen, die für sich betrachtet keinen Sanierungsbedarf (m. a. W., keine Missstände i. S. d. § 136 Abs. 2 Nr. 1 od. Nr. 2 BauGB) aufweisen (BVerwG, Beschl. v. 16.01.1996, 4 B 69.95, NVwZ-RR 1997, 357; Urt. des Senats v. 04.11.1993, 1 K 30/91, n. v.); ebenso ist es umgekehrt zulässig, einzelne nicht-sanierungsbetroffene Grundstücke aus dem Sanierungsgebiet auszunehmen (§ 142 Abs. 1 S. 3 BauGB).
  • VG Berlin, 17.05.2018 - 13 K 271.14

    Bemessung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrages; Zielbaummethode;

    Es gehört zwar zu den Voraussetzungen für die Heranziehung zu einem sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrag, dass das veranlagte Grundstück wirksam in den Bereich eines förmlich festgelegten Sanierungsgebiets einbezogen worden ist (vgl. etwa OVG NW, Urteil vom 5. Dezember 1996 - 22 A 2639/93 -, juris Rn. 9; OVG SH, Urteil vom 23. Mai 2006 - 1 LB 8/04 -, NVwZ-RR 2007, 811, juris Rn. 31, 33), daran bestehen auf der Grundlage des Beschwerdevorbringens aber keine ernsthaften Zweifel.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2013 - 10 S 12.12

    Erforderlichkeit und Ziele einer Sanierungssatzung

    Es gehört zwar zu den Voraussetzungen für die Heranziehung zu einem sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrag, dass das veranlagte Grundstück wirksam in den Bereich eines förmlich festgelegten Sanierungsgebiets einbezogen worden ist (vgl. etwa OVG NW, Urteil vom 5. Dezember 1996 - 22 A 2639/93 -, juris Rn. 9; OVG SH, Urteil vom 23. Mai 2006 - 1 LB 8/04 -, NVwZ-RR 2007, 811, juris Rn. 31, 33), daran bestehen auf der Grundlage des Beschwerdevorbringens aber keine ernsthaften Zweifel.
  • VG Berlin, 24.11.2022 - 13 K 300.19
    Zwar trifft es zu, dass die Heranziehung zu einem sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrag nach § 154 Abs. 1 VwGO die wirksame Einbeziehung des veranlagten Grundstücks in den Bereich eines förmlich festgelegten Sanierungsgebiets voraussetzt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. Dezember 1996 - 22 A 2639/93 - juris Rn. 9; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23. Mai 2006 - 1 LB 8/04 - juris Rn. 31, 33).
  • VG Berlin, 24.11.2022 - 13 K 223.17
    Zwar trifft es zu, dass die Heranziehung zu einem sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrag nach § 154 Abs. 1 VwGO die wirksame Einbeziehung des veranlagten Grundstücks in den Bereich eines förmlich festgelegten Sanierungsgebiets voraussetzt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. Dezember 1996 - 22 A 2639/93 - juris Rn. 9; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23. Mai 2006 - 1 LB 8/04 - juris Rn. 31, 33).
  • VG Koblenz, 10.12.2007 - 4 K 209/07

    Anfechtungsklage gegen die Heranziehung zu Vorauszahlungen auf einen

    Nach Auffassung der Kammer gehört hierzu nicht nur der Ausbauvorteil, den das Grundstück durch den Ausbau der Straße "Paradies" erfährt, sondern auch die "Ausstrahlungswirkung" des als Fußgängerzone ausgebauten Münzplatzes (zur Ausstrahlungswirkung vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 23.05.2006 - 1 LB 8/04 -).
  • VG Berlin, 07.12.2022 - 13 K 150.16
    Zwar trifft es zu, dass die Heranziehung zu einem sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrag nach § 154 Abs. 1 VwGO die wirksame Einbeziehung des veranlagten Grundstücks in den Bereich eines förmlich festgelegten Sanierungsgebiets voraussetzt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. Dezember 1996 - 22 A 2639/93 - juris Rn. 9; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23. Mai 2006 - 1 LB 8/04 - juris Rn. 31, 33).
  • VG Berlin, 24.11.2022 - 13 K 493.17
    Zwar trifft es zu, dass die Heranziehung zu einem sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrag nach § 154 Abs. 1 VwGO die wirksame Einbeziehung des veranlagten Grundstücks in den Bereich eines förmlich festgelegten Sanierungsgebiets voraussetzt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. Dezember 1996 - 22 A 2639/93 - juris Rn. 9; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23. Mai 2006 - 1 LB 8/04 - juris Rn. 31, 33).
  • VG Berlin, 24.11.2022 - 13 K 383.18
    Zwar trifft es zu, dass die Heranziehung zu einem sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrag nach § 154 Abs. 1 VwGO die wirksame Einbeziehung des veranlagten Grundstücks in den Bereich eines förmlich festgelegten Sanierungsgebiets voraussetzt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. Dezember 1996 - 22 A 2639/93 - juris Rn. 9; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23. Mai 2006 - 1 LB 8/04 - juris Rn. 31, 33).
  • VG Berlin, 05.10.2022 - 13 K 185.19
    Zwar trifft es zu, dass die Heranziehung zu einem sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrag nach § 154 Abs. 1 VwGO die wirksame Einbeziehung des veranlagten Grundstücks in den Bereich eines förmlich festgelegten Sanierungsgebiets voraussetzt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. Dezember 1996 - 22 A 2639/93 - juris Rn. 9; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23. Mai 2006 - 1 LB 8/04 - juris Rn. 31, 33).
  • VG Berlin, 05.10.2022 - 13 K 193.18
    Zwar trifft es zu, dass die Heranziehung zu einem sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrag nach § 154 Abs. 1 VwGO die wirksame Einbeziehung des veranlagten Grundstücks in den Bereich eines förmlich festgelegten Sanierungsgebiets voraussetzt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. Dezember 1996 - 22 A 2639/93 - juris Rn. 9; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23. Mai 2006 - 1 LB 8/04 - juris Rn. 31, 33).
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